Hotel Schloss Kittendorf
René Stolle
Dorfstraße 47
17153 Kittendorf
Info
Verantwortlich für den Inhalt:
- René Stolle
- +49 39955 500
USt.-ID: DE254067200
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Schloss Kittendorf (Stand August 2018)
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Gast) und dem Hotel Schloss Kittendorf (nachfolgend Schloss genannt).
Dies erfasst Hotelaufnahmeverträge und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen in bzw. auf sämtlichen jeweils zum Hotel Schloss Kittendorf gehörenden Gebäuden und Flächen.
2.1. Angebote des Schloss Kittendorf sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und verbindlich.
2.2. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Suite / das Zimmer (im Folgenden zusammenfassend: Zimmer) nach Antrag des Gastes durch Annahme des Schloss Kittendorf gebucht oder, falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der buchende Gast nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Gast und der Nutzer dem Schloss als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.
2.3. Es steht dem Schloss frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
2.4. Ist der Gast Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung des Schlosses maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Schloss ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diesem nicht innerhalb sieben Tagen zugegangen ist.
2.5. Bei Gruppenbuchungen ist der Veranstalter verpflichtet, dem Schloss bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.
3.1. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Schloss das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
4.2. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Zimmer zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann das Schloss gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
4.3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Schlosses.
4.4. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, einen entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkartemit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthaltes, Deposit-Zahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
4.5. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Schlosses und gegen Berechnung mitgebracht werden. Haustiere sind grundsätzlich nicht in unseren Restaurationen erlaubt.
4.6. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss das Zimmer / die Zimmer geräumt sein
Die Inanspruchnahme der Zimmer nach 11:00 Uhr am Abreisetag kann das Schloss im Falle der Inanspruchnahme bis 14:00 Uhr mit einem Aufschlag von € 50, – – und ab 14:00 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis (exkl. Frühstück) berechnen. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.
4.7. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
5.1. Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Zimmer und / oder Leistungen gelten nachfolgend genannte Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Schlosses, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Auf Ziffer 2.3. dieser Bedingungen wird verwiesen. Eine teilweise Stornierung von reservierten Zimmer und /oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Für Reservierungen außerhalb von Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Beginn des Leistungszeitraumes (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer späteren Stornierung reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70% des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 70% des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80% des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 80% des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5.
5.3. Für Gruppen oder für Reservierungen von Zimmern für Messe- und Sonderzeiträume ist eine kostenfreie vollständige Abbestellung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraumes möglich. Im Falle einer Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70% des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80% des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag (ab 00:00 Uhr) bis 18:00 Uhr reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90% des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, wird der gesamte Arrangementpreis für das Gesamtkontingent in Rechnung gestellt. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.4.
5.4. Das Schloss wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Gelingt dem Schloss eine erneute Vermietung der Zimmer für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffern 5.2. bis 5.3. bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.
6.1. Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste des Schlosses, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 4 Monate zurück, kann das Schloss den dort genannten Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 5% .
6.2. Das Schloss kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes verlangen.
6.3. Rechnungen des Schlosses sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.
6.4. Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Gastes gegen das Schloss an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Schlosses erfolgen.
6.5. Ausschließlich Gäste, die Zimmer / Leistungen des Schlosses im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschlands) haben die Möglichkeit, nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit dem Schloss einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang netto zahlbar. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 2,50. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung weiterer Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5,–, mit dem Hinweis, bei nicht erfolgter Begleichung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.
Das Schloss behält sich ausdrücklich vor, die Sicherheitsleistung des wohnenden Gastes zur Tilgung der Forderung heran zu ziehen.
7.1. Das Schloss kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– Vorauszahlungen nach Ziffer 6.2. nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden;
– höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von dem Schloss nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Gastes, des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Schloss begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schlosses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schlosses zuzurechnen ist;
– eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.
7.2. Das Schloss setzt den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Schlosses bleiben unberührt.
8.1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Schlosses auch in technischen Einrichtungen und Konferenzräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter des Schlosses in Obhut genommen werden. In den Zimmern gilt als eingebracht, was aus dem Vertrag berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung des Schlosses auf € 3500,– beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von € 800,–. Auch für diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 8.7. Gegenstände, die der Gast im Schloss zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Schloss verpflichtet sich, solche Gegenstände 6 Monate aufzubewahren.
Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein Sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung des Schlosses ist insofern ausgeschlossen.
8.2. Das Schloss bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des Schlosses wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen.
8.3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Schlossparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Schlossgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das Schloss nicht. Eine Überwachungspflicht des Schlosses besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Schloss unverzüglich anzuzeigen, 8.6. gilt entsprechend.
8.4. Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 8.1. bis 8.3. ist die Haftung des Schlosses für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
– für Schäden, die das Schloss vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
– in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und Ziffer 8.6 – für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Schloss beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
8.5. In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Schlosses- mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für das Schloss bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Schlosses für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Gastes zuzurechnen sind.
8.6. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Schloss anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Schloss schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadensersatzansprüche des Gastes wegen leichter Fahrlässigkeit des Schlosses gem. den vorstehenden Ziffern 8.4. und 8.5. sin in jedem Fallausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch das Schloss oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.
8.7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in den Ziffern 8.1. bis 8.6. gelten auch für die Haftung des Schloss für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Schlosses.
8.8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt, soweit danach zwingend gehaftet wird.
8.9. Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren alle Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung , dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ebenso wie sämtliche weiteren gesetzlichen, auch deliktischen Haftungsansprüche in einem Jahr ab dem Tag , an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet wurde bzw. werden sollte.
9.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel Schloss Kittendorf.
9.2. Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Schloss Hotel Kittendorf. Das gilt auch für den Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung dem Schloss nicht bekannt ist.
9.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.1. Das Schloss ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Gast – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und gemäß der gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren bzw. zu löschen.
10.2. Datenschutzerklärung Siehe folgenden Link: Datenschutzerklärung
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